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Folgende Access Keys sind verfügbar:

Allgemeine Bemerkung Nr. 15 des UNO-Ausschusses für Sozialrechte (2002) zum Recht auf Wasser

Die Allgemeine Bemerkung (General Comment) Nr. 15 konkretisiert Art. 11 und Art. 12 des UNO-Pakts I zum Recht auf Wasser. Sie verpflichtet Staaten, sicheren, ausreichenden, akzeptablen, physisch und finanziell zugänglichen Zugang zu Wasser für den persönlichen und häuslichen Gebrauch zu gewährleisten. Er hält fest: Das Recht auf  Wasser ist ein Menschenrecht – Wasser ist kein Handelsgut.

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Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

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